Das Thema Bildrecht kurz erklärt

Wir wissen aus Erfahrung, dass es oft zu Missverständnissen zum Thema Bildrecht kommt, welche auch oft durch eine mangelhafte Beratung seitens mancher Fotografen zustande kommt.

Daher möchten wir Sie auf dieser Seite ganz gezielt darüber Informieren, was hinter dem Bildrecht steckt und worauf Sie dabei achten müssen.

In der Software, Musik und Film Industrie ist bereits seit Jahren bekannt, dass dieses Material Urheberrechtlich geschützt ist und mit dem Erwerb von einer Software oder einem MP3 lediglich ein Lizenzrecht zur Nutzung erworben wird.

Nicht anders sieht es auch beim Erwerb von Fotos aus, auch wenn Sie auf diesen abgebildet sind gilt: Urheber ist der Fotograf.

Das Recht auf Urhebernennung

Jeder, der ein fremdes Foto verwendet, ist Verpflichtet den Urheber (Fotografen) zu nennen. Diese Bennenung muss so erfolgen, dass das Foto dem Fotografen eindeutig zugeordnet werden kann.

Dieses Recht gehört zum Kern des Urheberpersönlichkeitsrechts und bedarf somit keiner zusätzlichen Vereinbarung im Lizenzvertrag, da dem Fotografen dieses Recht gesetzlich zusteht.

Festgeschrieben in § 13 S.2 UrhG.

Veröffentlichung von Fotos im Internet

Die Veröffentlichung von Fotos ohne ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers (Fotografen) verstößt gegen das Urheberrecht (§ 19a UrhG).

Dies ist auch der Fall, wenn Sie Fotos auf Fylern, in Facebook oder anderen Webseiten veröffentlichen.

Sprechen Sie daher immer im Vorfeld mit unseren Fotografen, den genauen Verwendungszweck der Aufnahmen ab, damit dieser Ihnen entsprechend ein Angebot für die benötigte Lizenzierung machen kann bzw. Ihnen mitteilen kann, ob die Lizenzierung in dem von Ihnen geforderten Rahmen inbegriffen ist.